Das heute geltende Patentrecht in Europa wurde von mehr als 30 Jahren festgeschrieben, zu einer Zeit also, in der die Möglichkeiten, die die Entwicklung der Biotechnologie uns einmal eröffnen würden, noch nicht abzuschätzen waren. Heute allerdings trägt die Biotechnologie entscheidend zur Entwicklung einer neuen Generation von Medikamenten bei, die erfolgreich zur Bekämpfung schwerer Krankheiten eingesetzt werden können. Die Erfolge dieser neuen Technologie können jedoch nur dann genutzt werden, wenn diese Fortschritte gewerblich ausgewertet werden können.
Dies wiederum ist nur möglich, wenn sie den rechtlichen Patentschutz genießen.
Durch die Patentierung von biotechnologischen Erfindungen kann darüber hinaus verhindert werden, daß wissenschaftliche und technische Erkenntnisse geheimgehalten werden. Patente sind ein Anreiz zur Offenlegung von Forschung und tragen daher zu mehr Transparenz bei. Dies erlaubt der europäischen Industrie, in den Zukunftsindustrien Schritt zu halten.
Europa hat bereits heute im Bereich der Biotechnologie viel aufzuholen. Es ist dringend nötig, mit der Richtlinie einen Rechtsrahmen zu schaffen, der verhindert, daß die europäische Forschung in die USA auswandert und biotechnologisch hergestellte Produkte, zum Beispiel Medikamente wie Insulin, nach Europa importiert werden müssen. Diese Entwicklung hätte Europa schnell zum technolgischen Entwicklungsland werden lassen.
Die durch die Richtlinie erreichte Offenlegung von Forschung und Ergebni ssen bedeutet für die europäischen Bürger auch einen besseren Schutz, da auf diesem Wege ein uferloses Kommerzstreben verhindert werden kann. Darüber hinaus sind das Klonieren von Menschen und Verfahren, die die menschliche Keimbahn verändern, ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.
Damit ist, soweit dies im Rahmen einer Patentrichtlinie möglich ist, ein guter Schutz vor ethisch untrag-baren Entwicklungen gegeben.
Bei Erfindungen, die aus dem Wissen über ein menschliches Gen stammen, ist die Vergabe eines Patents dann vertretbar, wenn einerseits die Identifizierung der mit dem Gen verbundenen Funktion neue Möglichkeiten eröffnet und andererseits die beabsichtigte Verwendung des Patentes genau genug definiert ist. Bei einer Ablehnung der Verwertung von genetischen Informationen und ihrer Patentierung in der EU dürften konsequenterweise auch keine außereuropäischen Produkte importiert werden.
Dies wäre mit Sicherheit nicht im Interesse zahlreicher Patienten, die ihre Hoffnungen auf die Entwicklungen in der Biotechnologie setzen.