Land schließt Lücken im Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für bürgerschaftlich engagierte Menschen - Ehrenamtliche sind ab 1. Januar 2006 unfall- und haftpflichtversichert

Pressemitteilung Nr. 426/2005 
Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Land schließt Lücken im Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für bürgerschaftlich engagierte Menschen - Ehrenamtliche sind ab 1. Januar 2006 unfall- und haftpflichtversichert

Arbeits- und Sozialminister Andreas Renner: Engagierte erhalten wichtige Unterstützung - Signal für die Bedeutung des Bürgerschaftlichen Engagements

Neue Landesversicherung ist bedeutender Fortschritt bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für noch mehr bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg

Bislang nicht versicherte ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sind ab 1. Januar 2006 unfall- und haftpflichtversichert, wenn während ihres Engagements ein Schaden entsteht. Dies kündigte Arbeits- und Sozialminister Andreas Renner heute (22. Dezember 2005) in Stuttgart an. „Viele Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich freiwillig zum Wohle anderer. Sie stellen eine wichtige Stütze in einer Gesellschaft dar, in der immer mehr Menschen Verantwortung für andere übernehmen sowie wichtige zwischenmenschliche Kontakte pflegen und Dienste übernehmen, die der Staat nicht leisten kann. Die Engagierten tragen durch ihre Tätigkeit ganz wesentlich zur Stärkung und zum sozialen Zusammenhalt unseres Gemeinwesens bei. Der Einsatz für eine gute Sache darf jedoch nicht zum unkalkulierbaren Risiko für die bürgerschaftlich Engagierten werden. Deshalb haben wir jetzt die letzten Versicherungslücken geschlossen. Mit der Unfall- und Haftpflichtversicherung für die engagierten Bürgerinnen und Bürger unterstützt das Land diese Menschen in ihrer wichtigen Arbeit“, sagte der Minister.

Zahlreiche Engagierte, etwa in kommunalen Gremien, bei Feuerwehren, im Sport oder an den Gerichten des Landes seien über bestehende Versicherungen bereits geschützt. Darüber hinaus gebe es aber eine beträchtliche Anzahl freiwillig Tätiger, die nicht versichert sei. Für diese springt die neue Landes-Unfall- und Haftpflichtversicherung dann ein, wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht. Deshalb profitieren vor allem Menschen, die in der Nachbarschaftshilfe oder in kleinen, rechtlich unselbständigen Initiativen, Gruppen oder Projekten arbeiten. „Wir schätzen, dass von den 4,5 Millionen freiwillig oder bürgerschaftlich Engagierten im Land über eine Million nicht versichert sind. Diese Menschen möchten wir durch die neue Versicherung stärken. Gleichzeitig verbessern wi

Die Landesversicherung, so Minister Andreas Renner weiter, funktioniere unkompliziert: Im Falle eines Falles reiche die Meldung des Schadens an die Ecclesia als den betreuenden Versicherungsdienst. Ehrenamtliche müssen sich nicht vorsorglich bei der Versicherung registrieren lassen oder gar eine individuelle Versicherungspolice abschließen.

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung sei in Form von Rahmverträgen mit der Zürich Versicherung abgeschlossen worden, erklärte der Minister. Das Land lässt sich das einen sechsstelligen Betrag im Jahr kosten. „Das ist sehr gut angelegtes Geld. Immerhin geht es darum, im Schadensfall die Menschen nicht alleine stehen zu lassen, die sich ihrerseits freiwillig für andere einsetzen. Mit der neuen Versicherung setzt die Landesregierung ein wichtiges Zeichen, welche Bedeutung ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg genießt“, so Renner.

Informationen für die Redaktion
Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH 
Löffelstr. 40 
70597 Stuttgart 
Telefon: 0711 615533-265 
Telefax: 0711 615533-29 
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de 
Internet: www.ecclesia.de

Alternativ können Sie die Formulare zur Schadenmeldung unter www.ecclesia.de - Ehrenamt herunterladen.

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