Frauenförderung in der EU

Vielfältige Möglichkeiten

Unionsbürgerinnen wird von der Europäischen Union in vielfältiger Weise geholfen.

Die Rahmenbedingungen zur Frauenförderung werden in sogenannten Aktionsprogrammen der EU festgelegt. Noch bis zum Jahr 2000 läuft das Vierte Aktionsprogramm (siehe Kasten). Ein bedeutendes Politikfeld zur Frauenförderung ist der Strukturfonds. Dieser ist mit einer finanziellen Ausstattung von 270 Milliarden Mark für den Zeitraum von 1994 bis 1999 mit dem Agrarfonds der größte Ausgabeposten im EU-Haushalt. Nach Deutschland fließen bis 1999 daraus etwa 36 Milliarden Mark.

Gemeinschaftsinitiative NOW für innovative Frauenprojekte 

Seit 1993 gehört die Chancengleichheit zu den vorrangigen Zielsetzungen des Strukturfonds. Eine „Unterabteilung" ist der Sozialfonds. Er dient zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Europa. Da Frauen insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind und Schwierigkeiten haben, nach einer Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf zu finden, sind einige Förderhilfen speziell für Frauen konzipiert.
Finanziert aus dem Sozialfonds werden sogenannte Gemeinschaftsinitiativen. Eine bedeutende ist das Programm „Beschäftigung NOW" (New Opportunities für Women - neue Chancen für Frauen).

Kooperation mit Partnerinnen aus anderen Mitgliedstaaten 

Now-Projekte müssen Modellcharakter haben, also „innovativ" sein und ein Partnerprojekt in mindestens einem anderen Mitgliedstaat haben. Förderwürdig sind zum Beispiel die Gründung von Unternehmen und Genossenschaften oder Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach der Familienphase. Begleitende Initiativen wie die Abschaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten ebenfalls Zuschüsse. NOW ist bis 1999 EU-weit mit 740 Millionen Mark ausgestattet.

Örtliche Beschäftigungsinitiativen zur Beschäftigung von Frauen

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die einzige europäische Geldquelle, aus der Frauen direkt, das heißt ohne einen zwischengeschalteten Projektträger, Zuschüsse erhalten können. Sie sind darauf ausgerichtet, Unternehmensgründungen und sonstige Beschäftigungsinitiativen von Frauen in der Startphase zu unterstützen. Das Programm läuft bereits seit 1987 und ist jährlich mit etwa 2,7 Millionen Mark ausgestattet.
Er gibt zwei Arten von Zuschüssen: einen in Höhe von knapp 4.000 Mark zur Entwicklung eines Unternehmenskonzepts, ein weiterer unterstützt die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen in zukunftsträchtigen Unternehmen, die noch nicht länger als zwei Jahre bestehen.

Frauennetzwerke fördern den Erfahrungsaustausch

Neben den Förderprogrammen unterstützt die EU Frauennetzwerke, die ihre Erfahrungen in die Frauenpolitik einbringen.

Viertes Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Männern und Frauen

1996 ist das Vierte Aktionsprogramm für die Chancengleich von Männern und Frauen angelaufen, das auf den Erfolg der drei vorangegangenen Programmen aufbaut. Das dritte Programm bezog sich vor allem auf die Verbesserung der Stellung der Frauen in rechtlicher Hinsicht, in der Berufswelt und bei Entscheidungsprozessen. Das aktuelle Aktionsprogramm mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2000 hat sechs globale Zielsetzungen:

  • Aufbau von Partnerschaften zur Förderung der Gleichberechtigung und Unterstützung des Wandels bei den Denkweisen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; Integration der Frage der Gleichberechtigung in den europäischen sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
  • Förderung der Gleichberechtigung in der Wirtschaft durch Maßnahmen zur Beseitigung der Aufspaltung des Arbeitsmarktes; Aufwertung der von Frauen geleisteten Arbeit und Unterstützung von Frauen bei Unternehmensgründungen.
  • bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben sowie stärkere Individualisierung von Sozialleistungen.
  • Anstreben einer ausgewogenen Mitwirkung von Männern und Frauen an den Entscheidungsprozessen.
  • bessere Anwendung des europäischen Rechts und Bereitstellung von Informationen für die Chancengleichheit.
  • Verstärkung von Begleitung und Bewertung des Aktionsprogramms.

    Eine Einrichtung zur fachlichen Unterstützung, genannt „ANIMA", soll die Europäische Kommission bei ihren Arbeiten für das...

zurück zur Themenauswahl

Copyright 2025 Dr. Renate Heinisch