Chancengleichheit in der EU

Die Gleichstellung der Frau in der Gesellschaft

ist ein Bereich, in dem in den letzten Jahren in der EU viel erreicht worden ist. Trotz allem sind wir noch nicht am Ziel, wie der dieses Jahr zum erstenmal erstellte Jahresbericht aufzeigt.

Mainstreaming ist das Zauberwort, das in jeder Diskussion über die Rechte der Frau erklingt. Mainstreaming bedeutet die Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft. Punkte, in denen noch keine zufriedenstellenden Ergebnisse erreicht worden sind, sind beispielweise die Tatsache, daß Frauen in Beschlußfassungsorganen noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, und daß sie bei gleicher Arbeit oftmals weniger Lohn erhalten, als ihre männlichen Kollegen. Auch fiel wieder einmal die Notwendigkeit von kundenfreundlicheren Ladenöffnungszeiten und der Mangel an Kindertagesstätten (die den Frauen die Rückkehr in die Berufswelt ermöglichen) auf.

Die nordischen Länder der Union sind auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik den anderen EU-Ländern um einiges voraus: so müssen in Schweden etwa alle Personen, die Führungspositionen besetzen, ein "gender-training" absolvieren.

Der Amsterdamer Vertrag hat die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsmaßnahmen gestärkt. Jetzt muß nur noch ein Umdenken in den Köpfen der Bevölkerung stattfinden. Denn zu oft werden zum Beispiel Frauen auf dem Arbeitsmarkt als Arbeitskraft-"Überschuß" angesehen, an den man sich bei großem Arbeitsangebot wendet, der jedoch in schwierigeren Zeiten wieder fallengelassen wird.

Das Parlament und die Kommission stimmen in der Mainstreaming-Frage darin überein, daß eine Änderung in den Verhaltensweisen und Denkmuster nötig sind. Vor kurzem ist ein Strategiepapier zur Chancengleichheit von der Kommission angenommen worden, in dem die zukünftige Orientierung der Maßnahmen abgesteckt ist.

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