Gesetzgebung und Rechtssprechung in der EU

Gleichberechtigung = Partnerschaft zwischen Männern und Frauen

Frauenpolitik ist in der Gemeinschaft schon seit 1957 mit Inkrafttreten des EWG-Vertrags ein Thema. Artikel 119 bestimmt den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit. Er bildet die Grundlage aller EU-Rechtsvorschriften zur Gleichberechtigung.

Fortschrittliche Gesetzgebung... 

EU-Rechtsvorschriften, die die Position der Frau in der Arbeitswelt stärken, gibt es mittlerweile zahlreich. So können sich Schwangere mit ihrem Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld auf europäisches Recht berufen. Es gibt Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für schwangere Frauen und stillende Mütter am Arbeitsplatz.
Auch davon profitieren Frauen: 1996 wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet, die den Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen regelt. Den gesetzlich gesicherten Erziehungsurlaub können natürlich nicht nur Frauen, sondern auch Männer in Anspruch nehmen.

...und Rechtsprechung in der Europäischen Union 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zahlreiche Urteile gesprochen, die den besonderen Ansprüchen von Frauen an die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit Rechnung getragen haben. Beispielsweise entschied er 1994 gegen die Entlassung einer schwangeren Krankenschwester. Sie sollte ihren Job verlieren, weil in Deutschland Nachtarbeit während der Schwangerschaft verboten ist. Das Verbot zur Nachtarbeit, so urteilten die EuGH-Richter, diene schließlich zum Schutz der Schwangeren und dürfe nicht als Entlassungsgrund herhalten.

zurück zur Themenauswahl

Copyright 2024 Dr. Renate Heinisch