Frauenausschuß des Europäischen Parlamentes

Parlamentsausschuß engagiert sich für Frauenfragen 

Das Europäische Parlament hat die im Vergleich zu manchen Mitgliedstaaten fortschrittliche Frauenpolitik maßgeblich begleitet und beeinflußt. Der Parlamentsausschuß für die Rechte der Frauen, in dem ich Mitglied bin, vertritt immer wieder Positionen, die dann vom Ministerrat in die endgültige Rechtsakte übernommen werden und in nationales Recht übergehen.

Diskriminierungsversuche des Arbeitgebers erschwert

Jüngstes Beispiel ist die geplante Richtlinie zur Verschiebung der Beweislast bei Diskriminierungen. Nach ihrem Inkrafttreten wird es genügen, daß die Frau Tatsachen vorbringt, „die auf den Anschein einer geschlechtsbedingten Diskriminierung schließen lassen". Dann obliegt es dem Beklagten (in der Regel ist dies der Arbeitgeber oder natürlich auch die Arbeitgeberin) zu beweisen, daß er den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt hat. Die Beweislast wird dabei nicht umgekehrt, sondern nur gerechter verteilt.

Durchschnittseinkommen von Frauen immer noch niedriger 

Die Fortschritte sind deutlich, doch Frauenpolitik in der Europäischen Union hat nach wie vor gewaltige Aufgaben zu lösen. Ein Blick in die Statistik zeigt, daß der Grundsatzartikel im Vertrag noch nicht eingelöst ist. Denn:

In allen Mitgliedstaaten liegt das Durchschnittseinkommen der Frauen unter demjenigen der Männer. 

Bei manuellen Berufen beträgt die Differenz 15 bis 35 Prozent. Bei nichtmanuellen Tätigkeiten ist der Unterschied sogar noch größer, nämlich 30 bis 40 Prozent. Frauen haben bei gleichem Bildungsabschluß nicht diesselben Möglichkeiten wie Männer bzw. finden keine ihrer Qualifikation entsprechenden Stellen. Das Wirtschaftspotential der Mitgliedstaaten hängt jedoch eng mit dem Ausbildungsniveau ihrer weiblichen Bürger zusammen.

Einige Fakten und Zahlen

  • Zwei von drei Stellen in der Europäischen Union sind heute mit Frauen besetzt.
  • Frauen sind in der EU stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer.
  • Frauen machen in den Mitgliedstaaten zwischen 49 und 82 Prozent der schlecht bezahlten Beschäftigten aus.
  • Etwa 28 Prozent der Frauen gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Bei den Männern beträgt dieser Anteil lediglich 4 Prozent.
  • 20 bis 30 Prozent der 16 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU werden von Frauen geleitet, 25 bis 35 Prozent der neu entstehenden Unternehmen werden von Frauen gegründet und in 60 bis 80 Prozent der KMU nehmen Frauen ohne offiziellen Status, als mithelfende Ehefrauen, Verwaltungs- und Führungsaufgaben wahr.

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